Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Knegt B.V.

Artikel 1. Definitionen und Verwendung

1.1 Die folgenden Definitionen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet:

(a) Kunde: die Partei(en), an die Knegt Produkte verkauft und/oder liefert, und/oder die Partei, auf deren Anweisung Knegt eine Leistung in irgendeiner (anderen) Weise erbringt oder erbracht hat;
(b) Allgemeine Geschäftsbedingungen bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung;
(c) Fahreranweisung: das von Knegt erstellte Handbuch mit Anweisungen für die Fahrer der Produkte;
(d) Dienstleistungen: jede Form von Dienstleistung, die Knegt dem Kunden anbietet;
(e) Endnutzer ist eine Partei, die Rechte aus einer Garantie ableiten kann;
(f) Garantie: die von Knegt gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen übernommene und im Garantieschein eingetragene Garantie;
(g) Garantieschein: der Schein, der die von Knegt vereinbarte Garantie für die Produkte enthält;
(h) Knegt: Knegt B.V., mit Sitz in Veldhoven, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 17160627;
(i) Teile: von Knegt gelieferte und genehmigte Originalteile;
(j) Wartungsbuch: das von Knegt erstellte Buch, in dem die Wartungsintervalle/-regeln für das betreffende Produkt aufgeführt sind und die Wartung dokumentiert wird;
(k) Powerpack: das gesamte Powerpack, bestehend aus dem „Hochspannungs“-Netzteil und der zentralen Steuereinheit;
(l) Produkte bezeichnet alle Produkte, aber nicht nur die auf der Website https://knegt-international.com/ aufgeführten, im weitesten Sinne; und
(m) Vorabkontrolle bedeutet eine von Knegt oder in dessen Namen durchgeführte Kontrolle vor der Lieferung des Produkts durch Knegt oder in dessen Namen.

1.2 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebotsvereinbarungen (einschließlich Anlagen) und für alle sich daraus ergebenden Verträge, die von Knegt abgeschlossen oder bereitgestellt werden. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Bedingungen beziehen sich nur auf diese und gelten nur, wenn sie schriftlich mit Knegt vereinbart wurden.

1.3 Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben, ihren Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben und ihre Anwendbarkeit zu akzeptieren. Allen anderen (allgemeinen) Bedingungen, in welcher Form auch immer, wird von Knegt ausdrücklich widersprochen.

1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar. Knegt wird die betreffende Bestimmung durch eine durchsetzbare und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die unter Berücksichtigung des Zwecks und der Zielsetzung dieser Allgemeinen Bedingungen so wenig wie möglich von der ursprünglichen Bestimmung abweicht.

1.5 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen dem Kunden und Knegt geschlossenen Vertrags und diesen Allgemeinen Bedingungen haben die entsprechenden Bestimmungen des Vertrags Vorrang, sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 2. Abschluss und Änderung einer Vereinbarung

2.1 Alle Angebote sind freibleibend, auch wenn sie eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Knegt hat das Recht, sein Angebot bis zu zwei (2) Werktage nach Zugang der Annahme des Kunden zu widerrufen. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, gleich in welcher Form, zustande oder nachdem Knegt mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat. Die Mitarbeiter von Knegt sind nicht befugt, einen Vertrag im Namen von Knegt abzuschließen, es sei denn, sie verfügen über die ausdrückliche schriftliche und von Knegt rechtsgültig unterzeichnete Zustimmung.

2.2 Angebote und Kostenvoranschläge (einschließlich Anlagen) gelten nicht, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erkennen können, dass sie einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.

2.3 Eine Annahme, die vom Angebot von Knegt abweicht, gilt als neues Angebot und kann von Knegt jederzeit abgelehnt werden. In diesem Fall kommt der Vertrag nur zustande, wenn und soweit Knegt den vom Kunden vorgenommenen Änderungen und/oder Ergänzungen des ursprünglichen Angebots ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2.4 Alle von Knegt zur Verfügung gestellten Informationen (wie Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how), gleich welcher Art und in welcher Form, sind unverbindlich. Knegt bemüht sich jedoch um eine möglichst genaue und wahrheitsgetreue Darstellung der Abmessungen, (Leistungs-)Spezifikationen und anderer von Knegt gelieferter Daten in Bezug auf die Produkte.

2.5 Alle von Knegt zur Verfügung gestellten Informationen (wie Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen und Know-how), gleich welcher Art und in welcher Form, sind vertraulich. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Überlassung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Knegt gestattet.

2.6 Die Angebote und Kostenvoranschläge von Knegt (einschließlich Anlagen) beruhen (teilweise) auf Informationen des Kunden. Der Kunde ist stets für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verantwortlich. Knegt kann von der Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ausgehen und wird sein Angebot auf diese stützen.

2.7 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, ohne Umsatzsteuer und andere staatliche Abgaben oder Steuern und basieren auf den am Tag der Bestellung gültigen Preisen und Spezifikationen. Nicht im Preis enthalten sind außerdem Reise-, Unterbringungs-, Verpackungs-, Lager- und Transportkosten sowie Kosten für das Be- und Entladen und die Mitwirkung bei den Zollformalitäten. Diese Gebühren und Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.8 Etwaige Anforderungen, die der Kunde an die Produkte und/oder Dienstleistungen stellt, müssen vom Kunden im Voraus bekannt gegeben und in den Vertrag aufgenommen werden. Andernfalls steht es Knegt frei, die Abfüllung und Zusammensetzung der Produkte und/oder Dienstleistungen selbst zu bestimmen.

Artikel 3. Preise

3.1 Knegt hat das Recht, die vereinbarten Preise anzupassen, ohne dass der Kunde den Vertrag auflösen kann, wenn sich während der Ausführung des Vertrags die Kosten für die Ausführung des Vertrags erhöhen, beispielsweise aufgrund einer Erhöhung der Materialpreise, einer Erhöhung der Lohnkosten, der Steuern und Abgaben oder sonstiger Änderungen im Steuerrecht, einer Befugnis oder Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder (anderen) Gründen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhergesehen wurden.

Artikel 4. Zahlung

4.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen von (Voraus-)Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Ist auf der Rechnung keine Zahlungsfrist angegeben, so hat die Zahlung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Knegt kann die Zahlung für Produkte und/oder Dienstleistungen verlangen, die vor der Lieferung festgelegt werden.

4.2 Die Zahlung ist auf ein von Knegt benanntes Konto zu leisten.

4.3 Knegt ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine (Voraus-)Zahlung oder Sicherheit zu verlangen, bevor er mit den Dienstleistungen oder der Lieferung fortfährt. Wenn der Kunde nicht innerhalb der festgelegten Frist eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit leistet, gerät er sofort in Verzug.

4.4 Jede Form von Aufschub, Aufrechnung und/oder Skonto durch den Kunden ist ausgeschlossen.

4.5 Wenn der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er sofort und von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet Knegt dann sofort Zinsen. Der Zinssatz ist der gesetzliche Handelszinssatz.

4.6 Vom Kunden geleistete Zahlungen gelten zunächst als Zahlung aller Zinsen und Gebühren und dann als Zahlung anderer, am längsten ausstehender Beträge, ungeachtet einer gegenteiligen Erklärung des Kunden in Bezug auf die Zahlung.

4.7 Knegt ist berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Kunden mit Forderungen von mit Knegt verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Darüber hinaus ist Knegt berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Kunden mit Forderungen zu verrechnen, die mit Knegt verbundene Unternehmen gegenüber dem Kunden haben. Knegt ist darüber hinaus berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Kunden mit Forderungen gegenüber mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu verrechnen. Als verbundene Unternehmen gelten alle Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, im Sinne von Art. 2:24b des Zivilgesetzbuches und eine Beteiligung im Sinne von Art. 2:24c des Zivilgesetzbuches.

4.8 Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde außergerichtliche Kosten, die auf fünfzehn Prozent (15 %) der ausstehenden Beträge geschätzt werden. Sollten die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten höher sein, als sich aus der obigen Berechnung ergibt, sind die tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen.

4.9 Knegt behält sich das Recht vor, Produkte und Leistungen getrennt oder in Teilen zu liefern und in Rechnung zu stellen. Wenn im Voraus vereinbart wurde, dass die Lieferung in Phasen erfolgt, ist Knegt berechtigt, den Beginn der Arbeiten, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, auszusetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt und die Rechnungen für diese vorherige Phase bezahlt hat.

4.10 Wird Knegt in einem gerichtlichen Verfahren ganz oder weitgehend Recht gegeben, so trägt der Kunde alle im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstehenden Kosten.

Artikel 5. Lieferung

5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen ab Werk (Veldhoven, Niederlande) (DDP Incoterms 2020),
wobei im Falle einer Änderung die neueste Fassung für Lieferungen gilt, die nach dem Datum der Änderung erfolgen.

5.2 Alle von Knegt angegebenen oder vereinbarten Liefer- und sonstigen Fristen (i) von den Daten abhängen, die Knegt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren, und (ii) beruhen auf der rechtzeitigen Lieferung der von Knegt bestellten Materialien und/oder Teile sowie auf der rechtzeitigen Lieferung aller für die Fertigstellung des Produkts erforderlichen Daten. Bei den Lieferzeiten handelt es sich daher um voraussichtliche Lieferzeiten. Die dem Kunden angegebenen Lieferfristen sind niemals als strenge Fristen zu betrachten, und ihre Überschreitung gibt dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Kostenerstattung, zum Beispiel.

5.3 Treten andere Umstände ein als die, die Knegt zum Zeitpunkt der Festsetzung des Liefertermins und/oder der Ausführungsfrist bekannt waren, kann Knegt diese um die Zeit verlängern, die sie für die Ausführung des Vertrags unter diesen Umständen für erforderlich hält. Wenn die Arbeiten nicht in den (neuen) Zeitplan von Knegt aufgenommen werden können, werden sie ausgeführt, sobald der Zeitplan dies zulässt.

5.4 Bei zusätzlichen Arbeiten verlängert sich der Liefertermin bzw. die Ausführungsfrist um die Zeit, die erforderlich ist, um die erforderlichen Materialien und Teile zu liefern bzw. liefern zu lassen, sowie um die Zeit, die für die Ausführung der zusätzlichen Arbeiten erforderlich ist. Wenn die Arbeiten nicht in den (neuen) Zeitplan von Knegt aufgenommen werden können, werden sie ausgeführt, sobald der Zeitplan dies zulässt.

5.5 Im Falle einer Aussetzung der Verpflichtungen durch Knegt wird der Liefertermin und/oder die Ausführungsfrist mindestens um den Zeitraum der Aussetzung verlängert. Wenn die Fortsetzung der Arbeiten nicht in den (neuen) Zeitplan von Knegt aufgenommen werden kann, werden sie durchgeführt, sobald der Zeitplan dies zulässt.

5.6 Die Lieferung erfolgt in dem Moment, in dem Knegt die Sache dem Kunden an seinem Geschäftssitz zur Verfügung stellt und dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Sache für ihn verfügbar ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Kunde das Risiko für den Gegenstand, u. a. für die Lagerung, das Aufladen, den Transport und das Abladen.

5.7 Veranlasst Knegt den Versand an den Kunden, so erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Knegt berechnet alle damit verbundenen Kosten wie Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und/oder Nachnahmekosten gesondert. Der Versand an den Kunden erfolgt immer an die letzte Knegt bekannte Lieferadresse.

5.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte oder Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie von Knegt zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf (irgendeine Form der) Aussetzung seiner Abnahmeverpflichtung. Wenn der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen nicht (rechtzeitig) abnimmt, werden sie (möglicherweise) von Knegt auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert.

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gemäß Art. 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches behält Knegt das vollständige Eigentum an allen dem Käufer zu liefernden (gelieferten) Waren, bis der Käufer seine Verpflichtungen in Bezug auf diese erfüllt hat:

(a) die Gegenleistung im Rahmen der Vereinbarung(en) mit Knegt für die von Knegt gelieferten oder zu liefernden Waren;
(b) Arbeiten, die im Rahmen der Vereinbarung(en) für Knegt ausgeführt werden oder auszuführen sind;
(c) jede Nichterfüllung der Vereinbarung(en) durch den Kunden; und
(d) Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung der oben genannten Vereinbarung(en) ergeben, wie Schadensersatz, Strafe, Zinsen und Kosten.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung ausreichend gegen Feuer, Diebstahl, Ansprüche Dritter und Selbstbeteiligung zu versichern. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer seine Rechte aus diesem Versicherungsvertrag bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung an Knegt abgetreten hat.

6.3 Die von Knegt gelieferten Waren dürfen vom Kunden nicht verbraucht, belastet oder weiterverkauft werden, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Diese Klausel hat vermögensrechtliche Wirkung.

6.4 Für den Fall, dass Knegt von seinen Eigentumsrechten Gebrauch machen möchte, ermächtigt der Käufer Knegt oder von Knegt beauftragte Dritte hiermit bedingungslos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich die Waren von Knegt befinden, und diese Waren unter Androhung einer täglichen Vertragsstrafe in Höhe von zwanzig Prozent (20%) des Neuwerts der Produkte zurückzunehmen.

6.5 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten, die sich aus irgendeinem Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem/den zugrunde liegenden Vertrag/Verträgen ergeben, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Knegt übertragen oder verpfänden. Diese Klausel hat vermögensrechtliche Wirkung.

Artikel 7. Beanstandungen

7.1 Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach der Lieferung zu prüfen. Transportschäden müssen Knegt innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Lieferung der Produkte am Bestimmungsort unter Androhung der Verwirkung von (Reklamations-)Rechten gemeldet werden. Geringfügige und branchenübliche Abweichungen in Bezug auf Qualität, Anzahl, Farbe, Größe, Gewicht, Ausführung usw. begründen keine Reklamation.

7.2 Alle Rechte, die der Kunde aufgrund einer angeblichen Nichterfüllung der Verpflichtungen von Knegt (einschließlich der Gewährleistung) geltend macht, müssen vom Kunden spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Kunde den Mangel festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen können, schriftlich unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beanstandungen mitgeteilt werden. Andernfalls erlöschen die Rechte des Kunden (von Rechts wegen). Die Rechte des Kunden erlöschen auch (von Rechts wegen), wenn er versucht hat, einen behaupteten Mangel ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Knegt zu beheben (beheben zu lassen).

7.3 Die Haftung von Knegt wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung eines Vertrags tritt in jedem Fall nur ein, wenn;

(i) der Kunde Knegt gemäß Ziffer 7.2 nach Auftreten des Mangels schriftlich per Einschreiben in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu gewähren ist und

(ii) Knegt die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht zurechenbar ist.

7.4 Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit Knegt angemessen reagieren kann.

7.5 Knegt haftet nicht für eine zurechenbare Nichterfüllung eines Vertrags, wenn der Kunde

(i) nicht in der in den Abschnitten 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4 vorgesehenen Weise einen Antrag gestellt hat oder

(ii) innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum der Inverzugsetzung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat.

7.6 Beanstandungen von Rechnungen sind Knegt innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben oder per E-Mail [email protected] mitzuteilen, andernfalls erlöschen die diesbezüglichen Rechte des Kunden (von Rechts wegen).

7.7 Beanstandungen setzen die (Zahlungs-)Verpflichtungen des Kunden nicht aus.

7.8 Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, gehen die sich daraus ergebenden Schäden und Kosten für Knegt unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 8 und Artikel 12 zu Lasten des Kunden.

Artikel 8. Garantie

8.1 Haben die Parteien abweichende Garantiebedingungen vereinbart, so gelten die Bestimmungen dieses Artikels 8 unbeschadet, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu diesen abweichenden Garantiebedingungen.

8.2 Knegt garantiert, dass

(i) Die neuen Produkte wurden nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt,

(ii) die neuen Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung durch Knegt den im Vertrag vereinbarten oder in der Auftragsbestätigung enthaltenen Spezifikationen entsprechen,

(iii) neue Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung durch Knegt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und (iv) die Vorinspektion wurde durchgeführt.

8.3 Wenn die gelieferten Produkte oder Leistungen (teilweise) nicht den Bestimmungen von Ziffer 8.2 entsprechen, wird Knegt nach eigenem Ermessen

(i) das Bauteil zu reparieren (oder reparieren zu lassen) und/oder

(ii) das Bauteil ersetzen (oder ersetzen lassen). Wenn Knegt sich dafür entscheidet, dennoch ordnungsgemäß aufzutreten, wird er die Art und Weise und den Zeitpunkt der Aufführung selbst bestimmen. In jedem Fall muss der Käufer Knegt die Möglichkeit dazu geben.

8.4 Wenn ein Austausch oder eine Reparatur eines Produkts nicht durch eine Garantie von Knegt abgedeckt ist, trägt der Kunde die Kosten für eine solche Reparatur an Knegt. Soweit sich die Kosten für den Austausch oder die Reparatur eines Produkts auf einen nicht von Knegt gelieferten Aufbau, eine nicht von Knegt gelieferte Ausrüstung oder ein nicht von Knegt geliefertes Teil beziehen, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

8.5 Jegliche Garantie von Knegt für ein Produkt, mit Ausnahme eines Teils, ist nur dann gültig, wenn sowohl Knegt als auch der Kunde einen Garantieschein oder einen Packzettel ordnungsgemäß ausgefüllt haben. Die Ausstellung und Unterzeichnung dieses Garantiescheins oder Packzettels erfolgt bei der tatsächlichen Lieferung des Produkts.

8.6 Alle ersetzten Teile werden von oder im Namen von Knegt unter Beifügung einer Kopie des Garantieantrags aufbewahrt und auf Wunsch und nach Möglichkeit zurückgesandt. Nach Einreichung eines Garantieantrags kann der Kunde im Falle einer Ablehnung des Garantieantrags das ersetzte Teil innerhalb von dreißig (30) Tagen durch einen schriftlichen Antrag (wenn möglich) zurückfordern. In diesem Fall sendet Knegt das ersetzte Teil auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurück. Im Falle einer (vollständigen oder teilweisen) Anerkennung des Garantieanspruchs geht der vorliegende Teil in das Eigentum von Knegt über.

8.7 Der einzige Begünstigte einer Garantie von Knegt ist der Kunde, an den das Produkt geliefert wurde. Im Falle der Weiterveräußerung eines Produkts, mit Ausnahme einer Komponente, durch den Kunden an einen Dritten, hat der Kunde Anspruch auf seine verbleibenden Rechte und Pflichten während des Zeitraums (i) bis zu einer Höchstdauer von zwei (2) Jahren nach dem ersten Dienstantritt oder (ii) bis zu 500 Stunden nach der ersten Nutzung (je nachdem, was zuerst eintritt) an einen solchen Dritten zu übertragen.

8.8 Eine Garantie ist nur gültig, wenn

(i) ein Anspruch aus einer solchen Garantie gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen geltend gemacht wird,

(ii) der Begünstigte der Garantie Knegt einen vollständig ausgefüllten und vollständig unterzeichneten Garantieschein oder Packzettel bzw. bei Teilen die Rechnung vorlegt und

(iii) der geschätzte Gesamtumfang einer Forderung übersteigt den Wert einer (1) Stunde Garantiearbeit.

8.9 Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kunden. Die Garantie gilt für den Zeitraum oder bei Erreichen der auf dem Garantieschein angegebenen Stunden, je nachdem, was zuerst eintritt.

8.10 Ausgeschlossen von jeglicher Garantie sind;

(i) Mängel an Batterien, Reifen, Anbaugeräten, Ausrüstungen und/oder anderen Teilen, die unter die Garantie des jeweiligen Herstellers fallen,

(ii) Mängel an Komponenten der Produkte, einschließlich Aufbauten und Ausrüstungen, die nicht von Knegt geliefert wurden,

(iii) Mängel an Teilen, die dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt wurden,

(iv) Produkte aus zweiter Hand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde und

(v) Mängel im Zusammenhang mit der Verwendung von alternativen Kraftstoffen und Zusätzen zu Kraftstoffen oder anderen Flüssigkeiten/Schmierstoffen, die von Knegt nicht unter Beachtung der entsprechenden Wartungsanweisungen freigegeben wurden.

8.11 Für Teile, die während der Garantiezeit repariert oder ersetzt werden, bleibt der noch nicht abgelaufene Teil der Garantie in Kraft.

8.12 Ein gültiger Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, und Knegt haftet nicht, wenn sich ein solcher Anspruch bezieht auf

(i) Schäden, die dadurch entstanden sind, dass das Produkt schwerer als das auf der Website von Knegt angegebene Zuggewicht oder die maximale Nutzlast geladen wurde,

(ii) Schäden, die auf Fahrlässigkeit, Rennen, Geschwindigkeitsübertretungen, Missbrauch oder Fehlgebrauch zurückzuführen sind,

(iii) Unfallschäden,

(iv) Wartung im Zusammenhang mit normalem Verschleiß,

(v) Verschleiß durch Fahren unter anormalen/extremen Bedingungen, wie z. B. schlechte Fahrbedingungen, unsachgemäßes Fahren, schwere Witterungsbedingungen, aber nicht darauf beschränkt,

(vi) eine Situation, in der der Fahrer und/oder der Kunde nicht sofort Maßnahmen ergriffen hat, um weitere Schäden zu verhindern,

(vii) ein Produkt, das nicht einer Vorabkontrolle durch eine befugte Person unterzogen und in den entsprechenden Abschnitt des Wartungsbuchs eingetragen wurde und/oder

(viii) ein Produkt, das einer Vorabkontrolle unterzogen wurde, dessen entsprechende Kontrollformulare jedoch nicht bei Knegt eingegangen sind.

8.13 Ein gültiger Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden und Knegt haftet nur, wenn;

(i) die einschlägigen Installationsanweisungen von Knegt in Bezug auf das Produkt sorgfältig befolgt wurden,

(ii) das Produkt in Übereinstimmung mit den neuesten Anweisungen von Knegt gewartet wurde, d.h. die Vorinspektionen, die erste Wartung, die planmäßigen Inspektionen und die Wartung wurden zu den richtigen Zeiten und/oder innerhalb des richtigen Zeitraums durchgeführt, und jede dieser Wartungen wurde in das Wartungsbuch eingetragen,

(iii) die Mängel nicht (teilweise) durch die Verwendung von Teilen verursacht werden, die nicht den Spezifikationen von Knegt entsprechen,

(iv) die Mängel nicht (teilweise) durch die Verwendung von Kraftstoffen, Ölen, Schmiermitteln und Kühlmitteln verursacht werden, die nicht von Knegt in den letzten Wartungsunterlagen vorgeschrieben sind,

(v) das Produkt entsprechend seinem vorgesehenen oder von Knegt spezifizierten Zweck und in Übereinstimmung mit den neuesten Knegt-Anweisungen verwendet wurde,

(vi) die Mängel nicht (teilweise) durch unsachgemäße und/oder nicht genehmigte Wartung, Austausch und/oder Reparatur des Produkts oder dadurch verursacht wurden, dass von Knegt empfohlene Änderungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden,

(vii) alle Änderungen, Modifizierungen oder Ergänzungen des Produkts mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Knegt erfolgt sind oder in jeder Hinsicht gemäß den Anweisungen von Knegt und fachkundig ausgeführt wurden,

(viii) Schilder, Nummern, Markierungen, Siegel, Warnhinweise oder Hinweisaufkleber nicht verändert, versetzt oder entfernt wurden, es sei denn, dies erfolgte mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Knegt,

(ix) das Wartungsbuch zusammen mit dem Garantieschein jederzeit im Produkt aufbewahrt wurde, um Knegt die Möglichkeit zu geben, die Garantiebedingungen und Wartungsdetails des Produkts zu überprüfen, und

(x) der Fahrer des Produkts die in der Fahreranweisung enthaltenen Anweisungen befolgt hat.

Artikel 9. Garantie Powerpack

9.1 Die Garantie in Bezug auf ein Powerpack gilt während

(i) den vereinbarten Zeitraum oder

(ii) 3.500 Ladezyklen, wie auf dem Garantieschein angegeben. Die vorgenannte Garantie erlischt, wenn und soweit die unter (i) entweder (ii) erreicht worden ist.

9.2 Gewährleistungsrechte an Kraftpaketen sind – abweichend von Ziffer 8.7 dieser Allgemeinen Bedingungen – nicht übertragbar, es sei denn, Knegt hat schriftlich zugestimmt.

9.3 Zusätzlich zu den Bestimmungen in Ziffer 8 dieser Allgemeinen Bedingungen kann kein gültiger Garantieanspruch geltend gemacht werden, und Knegt haftet nicht, wenn sich ein solcher Anspruch auf Folgendes bezieht (i) Verringerung der elektrischen Kapazität in kWh aufgrund der Alterung des Powerpacks, (ii) ein Fehler, der darauf zurückzuführen ist, dass die neuesten Installations-, Betriebs- und Wartungsanweisungen für das Powerpack nicht befolgt wurden, (iii) Reparaturen, Änderungen oder Modifikationen am Kraftpaket, die von Dritten ohne Zustimmung von Knegt vorgenommen wurden, (iv) Schäden, die durch Fallenlassen des Powerpacks entstehen, (v) der Kunde die Anweisungen im Wartungsformular, im Wartungsbuch, in den Sicherheitshinweisen, im Werkstatthandbuch und in den Benutzeranweisungen nicht befolgt hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Ladeverfahren des Powerpacks und/oder (vi) die Wartung und/oder Reparatur des Powerpacks nicht gemäß den Anweisungen von Knegt und/oder nicht von zertifiziertem und qualifiziertem Personal durchgeführt wurde.

Artikel 10. Software

10.1 Produkte oder Dienstleistungen können Software enthalten. Soweit nicht anders vereinbart, räumt Knegt dem Kunden eine nicht ausschließliche, jederzeit widerrufbare Lizenz zur Nutzung der Software ein. Daraus ergibt sich auch keine Garantie von Knegt für die (weitere) Nutzung dieser Software. Der Kunde ist berechtigt, die Lizenz zu übertragen oder eine Unterlizenz an den tatsächlichen Endnutzer des Produkts zu vergeben. Veräußert der Kunde den Gegenstand an einen Dritten, geht die Lizenz von Rechts wegen auf den Erwerber über.

Artikel 11. Rechte an geistigem Eigentum

11.1 Knegt gilt als Hersteller, Entwerfer bzw. Erfinder der im Rahmen des Vertrages geschaffenen Werke, Modelle oder Erfindungen. Knegt hat daher das ausschließliche Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden.

11.2 Alle geistigen (Eigentums-)Rechte in Bezug auf Produkte, Dienstleistungen und andere Gegenstände, die während der Laufzeit des Vertrags mit dem Kunden entwickelt und zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei Knegt und nicht (auch) beim Kunden.

11.3 Der Kunde erwirbt nur die ihm im Vertrag mit Knegt ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden ist ausgeschlossen.

11.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Handlungen vorzunehmen, die den Interessen von Knegt und seinen geistigen (Eigentums-)Rechten zuwiderlaufen. Der Kunde darf in keiner Weise den Quellcode der (Software der) Produkte oder Dienstleistungen zurückentwickeln, die Software dekompilieren, kopieren oder modifizieren oder anderweitig Eigentumsrechte oder andere Rechte in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen übertragen.

11.5 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus (i) die Produkte oder Dienstleistungen (einschließlich zugehöriger oder eingebetteter Software) nicht zu reproduzieren, und (ii) Produkte oder Dienstleistungen nicht unrechtmäßig zu nutzen; und (iii) die Produkte oder Dienste nicht in einer Weise zu nutzen, die ihre Integrität oder Leistung stört oder beeinträchtigt; und (iv) Produkte oder Dienstleistungen nicht zu verändern oder zu modifizieren; und (v) den Betrieb der Produkte oder Dienste nicht zu beschädigen oder einzuschränken oder anderweitig zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Produkten oder Diensten zu verschaffen.

11.6 Im Falle einer Verletzung eines geistigen (Schutz-)Rechts hat der Kunde Knegt unverzüglich zu informieren.

11.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle von Knegt im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen erteilten oder veröffentlichten Anweisungen zu befolgen.

11.8 Knegt haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen. Der Kunde stellt Knegt von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums frei.

Artikel 12. Haftung

12.1 Knegt haftet nur für unmittelbare Schäden an den Produkten oder Dienstleistungen selbst, sofern diese auf einen von Knegt zu vertretenden Mangel zurückzuführen sind. Knegt haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch nicht leitende Angestellte von Knegt und externe Personen verursacht werden.

12.2 Folgende Leistungen sind nicht erstattungsfähig (i) Schäden an Personen oder Sachen, die nicht die Produkte oder Dienstleistungen selbst betreffen, (ii) Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die sich aus Stagnation und entgangenem Gewinn, Geschäfts- und Vertragsverlusten, Bußgeldern, Ansprüchen Dritter ergeben, und (iii) Schäden jeglicher Art, die sich aus Fehlern, Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Daten, Materialien oder Dokumenten ergeben, die Knegt vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden; und (iv) Schäden, die der Kunde infolge von Fehlern oder Unterlassungen Dritter erleidet, die von Knegt bei der Erfüllung des Vertrags/der Verträge mit dem Kunden eingeschaltet wurden.

12.3 Der Schadensersatz aufgrund der Haftung von Knegt ist auf den von seinem Haftpflichtversicherer ausgezahlten Betrag, zuzüglich der Selbstbeteiligung, oder zumindest auf den von Knegt für den/die betreffenden Vertrag/Verträge mit dem Kunden in Rechnung gestellten und gezahlten Betrag (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt.

12.4 Kann sich Knegt, aus welchem Grund auch immer, nicht auf Ziffer 12.3 berufen, ist die Verpflichtung zum Schadensersatz auf einen Betrag in Höhe des Kaufpreises des gelieferten Produkts und/oder der Dienstleistung beschränkt.

12.5 Die Gewährleistungshaftung von Knegt beschränkt sich auf die Erstattung der Kosten für das ausschließlich von Knegt oder einem von Knegt autorisierten Händler/Werkstatt gelieferte Material und/oder der Arbeitskosten für den Austausch oder die Reparatur des Produkts, soweit dies im Voraus von Knegt genehmigt wurde. Alle anderen Kosten (wie z.B. Transportkosten, Einsatzkosten, Überstundenzuschläge, Bergungskosten, Telefonkosten, Reinigungskosten, Kosten für Öl oder andere Flüssigkeiten sowie Kosten für die Entfernung oder Rückführung der Ladung oder des Aufbaus) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12.6 Knegt haftet nicht im Rahmen einer Garantie, wenn ein Austausch oder eine Reparatur eines Produkts nicht von oder im Namen von Knegt durchgeführt wurde. Knegt haftet nicht für Arbeitskosten, wenn das Originalteil nicht von Knegt oder im Namen von Knegt eingebaut wurde. Der Ersatz oder die Reparatur eines Produkts durch oder im Namen von Knegt stellt keine Haftungsübernahme durch Knegt dar.
12.7 Im Falle eines zurechenbaren Verschuldens von Knegt ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

12.8 Der Kunde stellt Knegt von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die auf einen Fehler eines vom Kunden an einen Dritten gelieferten Produkts zurückzuführen sind, zu dem die von Knegt gelieferten Produkte oder Materialien gehören. Der Käufer ist verpflichtet, alle Knegt in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden zu ersetzen, einschließlich der (vollen) Kosten der Verteidigung.

Artikel 13. Höhere Gewalt

13.1 Wenn Knegt aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden zu erfüllen, ist Knegt berechtigt, seine Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen und ist nicht schadenersatzpflichtig. Nach Wegfall der höheren Gewalt wird Knegt seinen Verpflichtungen nachkommen, sobald es sein Zeitplan zulässt.

13.2 Höhere Gewalt im Sinne von Art. 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs liegt in allen Fällen vor, in denen die Ursachen, die die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags verhindern, vernünftigerweise als außerhalb des Einflussbereichs von Knegt liegend angesehen werden können. Dabei handelt es sich um Umstände, die Knegt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und aufgrund derer es für den Kunden nicht zumutbar ist, die normale Erfüllung des Vertrags zu verlangen. Dies gilt unter anderem in den folgenden Fällen und unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in diesen Bedingungen: Kriege, Streiks, Krankheiten, Epidemien oder Pandemien, Stromausfälle, IKT-Probleme, Unzulänglichkeiten von (Unter-)Lieferanten, gesetzliche und politische Änderungen, die die Lieferung von oder das Fahren mit Produkten ganz oder teilweise verbieten, sowie alle anderen externen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von Knegt liegen.

13.3 Dauert die höhere Gewalt länger als drei (3) aufeinanderfolgende Monate an, sind sowohl Knegt als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die andere Partei zum Schadenersatz verpflichtet ist.

13.4 Sofern Knegt zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder teilweise erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Knegt stets berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist dann verpflichtet, diese Rechnungen zu bezahlen, als ob ein gesonderter Vertrag vorläge.

13.5 Wird die Erfüllung des Vertrages durch das Verhalten des Kunden unmöglich, so hat Knegt Anspruch auf die Höhe des vereinbarten Preises, zuzüglich etwaiger Mehrkosten, abzüglich der durch die Nichtausführung der vereinbarten Arbeiten ersparten Aufwendungen.

Artikel 14. Geheimhaltung

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, über alle Informationen und Unterlagen, die als vertraulich oder geheim zu betrachten sind, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, Knegt hat dem vorher schriftlich zugestimmt.

14.2 Innerhalb von zehn (10) Tagen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde Knegt nicht offengelegte Informationen und Unterlagen zurückzugeben.

14.3 Bei einem Verstoß des Käufers oder eines Mitarbeiters oder Vertreters des Käufers gegen die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 14 und Ziffer 2.5 schuldet der Käufer Knegt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) für jedes Versäumnis sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000 (in Worten: eintausend Euro) für jeden Tag, an dem das Versäumnis andauert, pro Versäumnis und ohne dass Knegt einen Schaden nachweisen muss, dies alles unbeschadet aller anderen Rechte von Knegt, einschließlich des Rechts auf vollständigen Schadensersatz.

Artikel 15. Entschädigung

15.1 Der Kunde stellt Knegt von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden (sollen), dessen Ursache anderen Personen als Knegt zuzurechnen ist. Sollte Knegt aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, Knegt außergerichtlich und gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Alle Kosten und Schäden seitens Knegt gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

Artikel 16. Beendigung des Abkommens und Aussetzung

16.1 Knegt ist in jedem Fall berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag in den folgenden Fällen ohne Inverzugsetzung, ohne gerichtliches Einschreiten und ohne dass Knegt zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, aufzulösen, und alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung sofort fällig, wenn:
(a) der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Knegt in Verzug ist; und/oder
(b) bei einem (Antrag auf) Konkurs, einer (vorläufigen) Zahlungseinstellung, einer Einstellung oder Liquidation oder einem ähnlichen Ereignis des Kunden, bei einer Pfändung oder wenn der Kunde anderweitig die freie Verfügungsgewalt über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens verliert; und/oder
(c) eine Änderung der tatsächlichen Kontrolle über den Kunden eintritt oder der Kunde an einer (rechtlichen) Fusion oder Spaltung beteiligt ist.

16.2 Knegt ist ferner berechtigt, seine Leistungen auszusetzen, wenn Knegt berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen (können) wird.

16.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Knegt alle Daten, Unterlagen und Einrichtungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Vereinbarungen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden diese Knegt nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Knegt berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Kunde Knegt die Daten, Unterlagen und Geräte noch zur Verfügung stellt und/oder die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den dann üblichen Sätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

16.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren, es sei denn, Knegt stimmt dem zu. Stimmt Knegt einer vollständigen oder teilweisen Kündigung zu, schuldet der Kunde eine sofort fällige Entschädigung in Höhe des vereinbarten Preises für die Produkte und/oder Dienstleistungen.

Artikel 17. Abwerbeverbot

17.1 Während der Laufzeit des Vertrags bzw. der Verträge mit Knegt und für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten danach ist es dem Käufer oder den mit dem Käufer verbundenen Parteien bei Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe in Höhe von 50.000 EUR untersagt, (ehemaligen) Mitarbeitern von Knegt einen (Arbeits-)Vertrag anzubieten oder sie in anderer Weise zu beschäftigen. (in Worten: fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, erhöht um ein Bußgeld von 2.500 Euro (in Worten: fünfundzwanzighundert Euro) pro Tag, unbeschadet aller anderen Rechte von Knegt wie dem Recht auf Erfüllung und dem Recht auf vollen Schadensersatz.

Artikel 18. Persönliche Daten

18.1 Die Daten des Kunden werden in den Systemen von Knegt verarbeitet und gespeichert. Knegt ist auch berechtigt, diese Daten Dritten zur Verfügung zu stellen. Sofern es sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten um eine Verarbeitung im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung handelt. Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

18.2 Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website https://knegt-international.com/ zu finden.

18.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die von Knegt verkauften Fahrzeuge mit Softwaresystemen ausgestattet sind oder sein können, die Informationen über das Fahrzeug speichern. Der Kunde stellt Knegt von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem vorstehenden Satz einen Schaden erleiden (sollen).

Artikel 19. Verbotene Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung

19.1 Es ist dem Kunden nicht gestattet, ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften zu nutzen.

19.2 Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, ein Produkt oder eine Dienstleistung für militärische Zwecke zu nutzen oder (direkt) an Dritte weiterzuverkaufen.

19.3 Der Käufer erklärt, die bei Knegt gekauften Waren nicht an Personen weiterzuverkaufen, die auf den EU-Sanktionslisten und/oder der OFAC-Liste „Specially Designated Nationals And Blocked Persons“ (SDN) aufgeführt sind.

19.4 Wenn der Kunde das von Knegt gelieferte Produkt (sowie: Hardware und/oder Software und/oder Technologie und/oder damit zusammenhängende Dokumentation und/oder Arbeiten und Dienstleistungen, unabhängig von der Art der Lieferung, und/oder einschließlich aller Arten von technischer Unterstützung) an einen weltweit ansässigen Dritten weitergibt, muss der Kunde alle geltenden nationalen und internationalen (Re-)Exportvorschriften einhalten. In jedem Fall muss der Kunde die nationalen (Re-)Exportbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika einhalten.

19.5 Sollte die Durchführung von Exportkontrollen erforderlich sein, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von Knegt unverzüglich alle Informationen über den jeweiligen Endkunden, den Bestimmungsort und den Verwendungszweck des von Knegt gelieferten Produkts sowie alle bestehenden Exportbeschränkungen zur Verfügung zu stellen.

19.6 Der Kunde stellt Knegt von allen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten und Schäden frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Exportvorschriften durch den Kunden ergeben, und ersetzt Knegt alle hieraus entstehenden Verluste und Aufwendungen.

19.7 Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel 19 oder eines entsprechenden Verdachts ist Knegt berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten aufzulösen, ohne dass Knegt verpflichtet ist, dem Kunden eine Entschädigung oder einen Schadenersatz zu zahlen.

Artikel 20. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

20.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Knegt und dem Kunden gilt ausschließlich das niederländische Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ist ausgeschlossen.

20.2 Alle zwischen Knegt und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich durch das zuständige Gericht des Bezirksgerichts Oost-Brabant, Niederlande, entschieden.

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